Auf meine aktuelle Anfrage an die CDU Deutschland bezüglich ihrer Meinung zur Senkung das Wahlalter von 18 auf 16 Jahren bei der nächsten Bundestagswahl, habe ich folgende Antwort bekommen:
„Dass sich junge Leute politisch schon sehr früh engagieren, sich zu politischen Fragen eine Meinung bilden und für konkrete Projekte und Ziele einsetzen, ist im Sinne unserer Demokratie eine sehr gute Entwicklung. Unzählige Bespiele zeigen uns, dass politische Partizipation in Deutschland in ganz unterschiedlicher Weise möglich ist und erfolgt, ohne dass dafür das Wahlalter abgesenkt werden müsste. Die CDU Deutschlands hält am Wahlalter mit 18 Jahren fest.
Es hat sich aus unserer Sicht bewährt, dass Wahlrecht und Volljährigkeit miteinander verknüpft sind. Mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres erreichen junge Menschen die Volljährigkeit. Ab diesem Alter wird ihnen vom Gesetz unterstellt, dass sie in der Lage sind, die volle Verantwortung für ihr Leben selbst zu übernehmen. Das betrifft zunächst die Geschäftsfähigkeit, d. h., sie sind dann in der Lage, nach eigenen Wünschen Verträge abzuschließen und auch die Konsequenzen daraus zu tragen. Die volle Strafmündigkeit, der Führerscheinbesitz knüpfen ebenfalls an die Volljährigkeit an.
Der Gesetzgeber unterstellt bis zum Alter von 18 Jahren eine noch nicht voll ausgebildete Einsichtsfähigkeit, die auf einem Mangel an Lebenserfahrung beruht. Dies ist auch der richtige Maßstab für die Frage des Wahlalters und des Wahlrechts als eine der tragenden Säulen unserer Demokratie. Wenn einem Jugendlichen nicht zugetraut werden kann, seine Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln, so ist es doch fraglich, ob ihm trotzdem zugetraut werden kann, seine Mitwirkungsrechte als Bürger an staatlichen Entscheidungsprozessen verantwortlich auszuüben. Wir sehen daher keinen Grund für eine Entkoppelung von Wahlalter und Volljährigkeit.“
Statement der CDU vom 07.09.2020