Ich habe mich mit dem Münchner Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger (CSU) über das Thema „Verbot von KO-Tropfen“ unterhalten.
Wir sind beide der Meinung, dass es nicht länger hinnehmbar ist, wenn chemische Substanzen bzw. KO-Tropfen, die für sexuelle Übergriffe als Waffen gegen junge Frauen benutzt werden, im Internet frei zu kaufen sind.
Als junge Frau weiß ich, dass KO-Tropfen auch im Münchner Nachtleben (oder Oktoberfest) immer ein Thema sind. Für eine junge, aufgeklärte Frau ist es ganz normal, dass sie ihr Getränk nicht unbeaufsichtigt lässt oder ihr Glas austrinkt bevor sie zur Toilette oder auf die Tanzfläche geht. Das kann und darf kein Dauerzustand mehr sein.
Das Strafrecht scheint Täter nicht von ihrem kriminellen Handeln abzuhalten. Daher unterstütze ich die Forderung von Herrn Pilsinger: „Die Bundesregierung muss alles dafür tun, dass diese Stoffe, die im Internet sogar ganz offen als „KO-Tropfen“ beworben werden, weder online noch im Handel bezogen werden können.“
Info: Man darf auch eines nicht vergessen, dass bei einer Überdosis von KO-Tropfen extrem gefährlich werden kann. Es kann von Krämpfen, Zuckungen, Atemaussetzern bis zum Ersticken durch Einatmen von Erbrochenen führen. Es kann also auch tödlich enden.
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Deshalb hat Stephan Pilsinger erst einmal eine schriftliche Anfrage (April 2023) an dasBundesregierung gestellt: Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die als „KO-Tropfen“ missbrauchte chemische Substanz GBL (Gamma-Butyrolacton) die als Waffe für sexuelle Straftaten eingesetzt wird, frei käuflich ist und damit nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen Missbrauch und damit sexuelle Straftaten regulatorisch einzuschränken?
Die Antwort vom Gesundheitsministerium erfolgte durch Prof. Dr. Edgar Franke Parlamentarischer Staatssekretär. Auszug des Schreibens: Der Begriff „K.O.-Tropfen“ stellt einen Sammelbegriff für eine Vielzahl von Substanzen dar, die für einen Missbrauch zur Begehung von Straftaten mittels Betäubens (insbesondere Sexual- und Raubdelikte) in Betracht kommen. GBL unterliegt dem freiwilligen europäischen Monitoring-System im Rahmen der Grundstoffüberwachung (freiwillige Zusammenarbeit der Industrie und des Handels mit den zuständigen Behörden. Dieses Monitoring-System verzeichnet gute Ergebnisse in Bezug auf die Kontrolle der Herstellung und des Verkehrs mit solchen Stoffen in Deutschland. Es ist zudem davon auszugehen, dass Abzweigungen nicht bei der produzierenden und verarbeitenden Industrie, sondern erst im Verlauf der weiteren Handelskette stattfinden. Die missbräuchliche Verwendung von GBL oder von anderen Substanzen als KO-Tropfen ist strafbar, etwa als gefährliche Körperverletzung, im Fall von sexuellen Handlungen an der betäubten Person darüber hinaus als sexueller Übergriff.
In der kompletten Antwort der Bundesregierung lese ich leider nichts von einer Einschränkung, KO-Tropfen künftig nicht mehr zum freien Verkauf zuzulassen, oder irgendetwas anderes was junge Frauen davor schützen könnte. Ich lese nur, es ist so wie es immer war und das ist gut so.
Damit beginnt, so wie es offensichtlich aussieht, ein langer Kampf, der erst damit endet, wenn es keine KO-Tropfen mehr frei zu kaufen gibt, der unberechtigte Besitz empfindlich strafbarer wird und bei einer strafbaren sexuell motivierender Verwendung, eine drastische Verschärfung der Rechtsprechung folgt.
Livia J. Kerp